Bundesstraßenplanungsgebiet - Gaweinstal, Wilfersdorf, Mistelbach, Hauskirchen, Großkrut, Herrnbaumgarten und Poysdorf
· V · BGBl. II Nr. 292/2006 · in Kraft seit 2006-08-09
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung erklärte 2006 ein Planungsgebiet entlang der geplanten A5 Nord Autobahn in mehreren Niederösterreichischen Gemeinden. Die A5 wurde zwischenzeitlich gebaut und in Betrieb genommen; das Planungsschutzgebiet hat seinen Zweck erfüllt. Die Verordnung schränkt Eigentümerrechte in den betroffenen Gemeinden ohne fortbestehende Notwendigkeit ein und sollte aufgehoben werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2006 (BStG 1971), wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der A 5 Nord Autobahn im Bereich der Gemeinden Gaweinstal, Wilfersdorf, Mistelbach, Hauskirchen, Großkrut, Herrnbaumgarten und Poysdorf wird das aus dem Lageplan, Planzeichen A5/1-02, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt. Der vorerwähnte Lageplan liegt in den betroffenen Gemeinden, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.
KI-Analyse · 2026-07-30 · 2 §§ im Datensatz