Deregulierung, aber richtig

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Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag

· BG · BGBl. I Nr. 126/2006 · in Kraft seit 2006-07-28

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Bundesgesetz ermächtigte Österreich zur einmaligen Zahlung von rund 8,8 Mio. Euro an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD VII). Diese Zahlung ist längst geleistet. Das Gesetz hat keine verbleibende Wirkung und kann als historische Vollzugsnotiz gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 8 796 600 EUR.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz