Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 120/2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die wechselseitige Vertretung bei der Erteilung von Flughafentransitvisa. Es setzt den EU-Visakodex operativ um und dient der Verwaltungsvereinfachung.
Kategorien
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