Deregulierung, aber richtig

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Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 112/2006 · in Kraft seit 2006-04-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen der EU mit Libanon; regelt Handel und Zusammenarbeit mit einem Drittstaat. Keine inlaendische Freiheitsbeschraenkung.

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