Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung einer Wortfolge im ersten und zweiten Satz des § 148i Abs. 1 des BSVG sowie VfGH-Ausspruch, dass der erste Satz des § 148j Abs. 2 des BSVG verfassungswidrig war

· K · BGBl. I Nr. 111/2006 · in Kraft seit 2006-07-19

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung veröffentlicht die VfGH-Entscheidung von 2006 zur Aufhebung und Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG). Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anwendbar; die Kundmachung als solche ist eine abgeschlossene Bekanntmachung ohne fortwirkende Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge im ersten und zweiten Satz des § 148i Abs. 1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes - BSVG durch den Verfassungsgerichtshof sowie über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass der erste Satz des § 148j Abs. 2 des BSVG verfassungswidrig war StF: BGBl. I Nr. 111/2006 Gemäß Art. 140 Abs. 4, 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht: BGBl. Nr. 85/1953 20.02.2023 20004837 NOR30005288

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2006, G 16/06-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 4. Juli 2006, zu Recht erkannt: 20.02.2023 20004837 NOR40079903

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz