Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 100/2006 · in Kraft seit 2009-06-23

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Uebereinkommen ueber gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen; legitime grenzueberschreitende Verwaltungszusammenarbeit.

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