Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

VfGH-Ausspruch, dass Punkt 2 und 3 des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 27. November 1996 als gesetzwidrig aufgehoben werden

· K · BGBl. II Nr. 264/2006 · in Kraft seit 2006-07-19

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlicht die Aufhebung von Punkten 2 und 3 des sogenannten Transsexuellen-Erlasses von 1996 durch den VfGH im Jahr 2006. Die aufgehobenen Bestimmungen sind seit dem Erkenntnis nicht mehr anwendbar. Die Kundmachung ist eine einmalige Bekanntmachung, die ihre Aufgabe vollständig erfüllt hat.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass Punkt 2 und 3 des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 27. November 1996, Z 36.250/66-IV/4/96, als gesetzwidrig aufgehoben werden StF: BGBl. II Nr. 264/2006 Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 165/2005, wird kundgemacht: BGBl. Nr. 85/1953 20.09.2021 20004822 NOR30005273

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Juni 2006, V 4/06-7, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 5. Juli 2006, ausgesprochen, dass Punkt 2 und 3 des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 27. November 1996, Z 36.250/66-IV/4/96, über die personenstandsrechtliche Stellung Transsexueller („Transsexuellen–Erlass“) als gesetzwidrig aufgehoben werden und die aufgehobenen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind. 20.09.2021 20004822 NOR40079790

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz