Deregulierung, aber richtig

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EWR-Abkommen – Protokoll 38a

· Vertrag – Mutlilateral · BGBl. Nr. 909/1993 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 53/2006 · in Kraft seit 2005-12-06

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der EWR-Finanzierungsmechanismus nach Protokoll 38a betraf ausschließlich den Zeitraum 2004 bis 2009 und wurde durch spätere Finanzierungsmechanismen ersetzt. Der abgelaufene Beitrag hat keine aktuelle Wirkung mehr und ist als überholt zu behandeln.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 2 ↗ RIS

ARTIKEL 2 Der Gesamtbetrag des in Artikel 1 vorgesehenen finanziellen Beitrags beläuft sich auf 600 Millionen EUR, die im Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis zum 30. April 2009 in jährlichen Tranchen zu je 120 Millionen EUR zur Bindung bereitgestellt werden. 10.04.2025 20004803 NOR40079370

Art. 6 ↗ RIS

ARTIKEL 6 Zum Zwecke einer Neuzuweisung nicht gebundener verfügbarer Mittel für Projekte der Empfängerstaaten mit hoher Priorität wird im November 2006 und im November 2008 eine Überprüfung vorgenommen. 10.04.2025 20004803 NOR40079374

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz