Deregulierung, aber richtig

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Entscheidung der Europäischen Kommission zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG

· K · BGBl. II Nr. 243/2006 · in Kraft seit 2006-06-30

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Entscheidung 2006/340/EG (basierend auf Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und Entscheidung 2001/171/EG); die Schwermetallgrenzwert-Ausnahme für Glasverpackungen gilt als unmittelbar anwendbares EU-Recht.

Begründung

Diese Kundmachung informiert über eine EU-Kommissionsentscheidung (2006/340/EG), die die zeitliche Befristung der Schwermetall-Ausnahme für Glasverpackungen aufhebt. Die EU-Entscheidung ist unmittelbar anwendbares EU-Recht und bedarf keiner nationalen Umsetzungshandlung. Die Kundmachung hat ihre administrative Aufgabe der Bekanntmachung erfüllt und stellt keine eigenständige Rechtsnorm dar.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosEU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Veröffentlichung einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG StF: BGBl. II Nr. 243/2006 [CELEX-Nr.: 31994L0062, 32006D0340] Auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2006, in Verbindung mit § 1 Abs. 3 VerpackVO 1996, BGBl. Nr. 648/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 440/2001, wird kundgemacht: e-rk3 BGBl. I Nr. 102/2002 14.04.2021 20004801 NOR30005247

Art. 1 ↗ RIS

Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2006 eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG zwecks Aufhebung der Frist für die Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 125/43 vom 12. Mai 2006 unter der Nummer 2006/340/EG verlautbart. In der genannten Entscheidung wird die Befristung der Ausnahme von den Schwermetallgrenzwerten für Glasverpackungen gestrichen. Mit dieser Bekanntmachung wird dies für verbindlich erklärt. 14.04.2021 20004801 NOR40079329

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz