Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung von Teilen der als Erlass bezeichneten Verordnung der BMin für Gesundheit und Frauen

· K · BGBl. II Nr. 213/2006 · in Kraft seit 2006-06-02

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlicht die Aufhebung von Teilen eines Ministerialerlasses der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2006. Der Erlass ist damit schon lange nichtig; die Kundmachung hat ihre Funktion als einmalige Bekanntmachung erfüllt und stellt keine fortwirkende Rechtsnorm dar.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 (iVm § 61) VfGG sowie § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. März 2006, V 105/05-7, der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zugestellt am 22. März 2006, folgende Teile der als Erlass bezeichneten Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen vom 9. März 2005, GZ BMGF-92266/0049-I/B/6/2004, als gesetzwidrig aufgehoben:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz