Deregulierung, aber richtig

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Staatsgrenze Österreich - Ungarn - Änderung

· Vertrag – Ungarn · BGBl. III Nr. 63/2006 · in Kraft seit 2006-03-01

19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag zur Anderung und Ergaenzung des Staatsgrenzvertrags (Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Grenze). Grenzvermarkung ist eine klassische, dauerhaft notwendige zwischenstaatliche Aufgabe.

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