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Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung

· Vertrag – Deutschland · BGBl. III Nr. 18/1997 · in Kraft seit 1997-02-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Notenwechsel aus 1997 erweitert die Liste gleichwertiger Berufsabschlüsse im österreichisch-deutschen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Prüfungszeugnisse. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) regelt die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen EU-Mitgliedstaaten heute abschließend, sodass bilaterale Ergänzungsvereinbarungen dieser Art überflüssig geworden sind.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung BGBl. III Nr. 18/1997 01.02.1997 Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Abs. 1 (Verzeichnis gleichwertiger Prüfungszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen StF: BGBl. III Nr. 18/1997

Art. 1 ↗ RIS

Dr. Wilhelm Koprivnikar Sektionschef Leiter der Gewerbesektion Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Stubenring 1, 1011 Wien Tel.: 711 00/50 24 Wien, am 27. August 1996 GZ : 32.420/48-III/A/3/96 Sehr geehrte Frau Botschafterin, ich beehre mich, unter Bezugnahme auf die Verhandlungen der gemäß Artikel 6 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen vom 27. November 1989 *1) eingesetzten Expertenkommission vorzuschlagen: Die Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des obgenannten Abkommens wird um das in der Anlage zu dieser Note aufgenommene Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse neuerlich ergänzt. Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die am 1. Tage des Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem die beide

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz