Deregulierung, aber richtig

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Handels- und Schiffahrtsvertrag

· K · BGBl. Nr. 212/1925 · in Kraft seit 1925-07-12

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1925 dokumentiert den Beitritt Südrhodesiens zum österreichisch-britischen Handels- und Schiffahrtsvertrag. Südrhodesien existiert seit 1980 nicht mehr (heute Zimbabwe); der Grundlagenvertrag mit Großbritannien ist durch WTO-Recht und EU-Außenhandelsrecht vollständig ersetzt. Das Dokument ist doppelt gegenstandslos: Staat und Vertrag bestehen in dieser Form nicht mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Handels- und Schiffahrtsvertrag BGBl. Nr. 212/1925 12.07.1925 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Juni 1925 über den Beitritt Südrhodesiens zum Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Österreich und Großbritannien. StF: BGBl. Nr. 212/1925

Art. 1 ↗ RIS

Südrhodesia ist nach einer Mitteilung der königlich großbritannischen Gesandtschaft in Wien im Sinne des Artikels 24 des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen Österreich und Großbritannien vom 22. Mai 1924 (kundgemacht im Bundesgesetzblatte Nr. 80 von 1925) diesem Vertrage beigetreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz