Deregulierung, aber richtig

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Erwerb von Aktien der Oesterreichischen Nationalbank

· BG · BGBl. I Nr. 61/2006 · in Kraft seit 2006-05-17

37/01 Geld- und Währungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Bundesgesetz ermächtigte den Finanzminister einmalig, OeNB-Aktien von der BAWAG und dem ÖGB zu erwerben. Diese Transaktion ist längst abgeschlossen; weder BAWAG noch ÖGB halten heute noch OeNB-Anteile auf dieser Grundlage. Das Gesetz hat keine verbleibende Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Aktien der Oesterreichischen Nationalbank zu erwerben. 04.10.2017 20004747 NOR40077476

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. 04.10.2017 20004747 NOR40077477

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz