Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 85/2006 · in Kraft seit 2006-05-07
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag mit Tschechien ueber den Grenzuebertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Faellen; durch den Schengen-Beitritt ist der Binnengrenzuebertritt ohnehin frei. Das Abkommen erweitert Reisefreiheit und beschraenkt sie nicht; es bleibt bestehen.
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