Deregulierung, aber richtig

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Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 85/2006 · in Kraft seit 2006-05-07

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Schengen-Besitzstand; der Grenzuebertritt an der Binnengrenze ist ohnehin frei.

Begründung

Vertrag mit Tschechien ueber den Grenzuebertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Faellen; durch den Schengen-Beitritt ist der Binnengrenzuebertritt ohnehin frei. Das Abkommen erweitert Reisefreiheit und beschraenkt sie nicht; es bleibt bestehen.

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