VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 1 der Verordnung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 174/2006 · in Kraft seit 2006-04-29
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht einen weiteren VfGH-Ausspruch aus 2006 über eine gesetzwidrige Wortfolge in derselben Bundesvergabeamt-Gebührenverordnung. Da das Bundesvergabeamt nicht mehr existiert und die Verordnung längst außer Kraft ist, hat diese Bekanntmachung keinerlei operative Bedeutung mehr. Sie soll gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 2006, G 91/05-6, V 69/05-6, der Bundesregierung zugestellt am 11. April 2006, zu Recht erkannt: „Die Wortfolge „Bauaufträge ..... 5 000 €“ in der vorletzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes, BGBl. II Nr. 324/2002, war gesetzwidrig.“ 21.09.2021 20004715 NOR40077228
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz