VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 175/2006 · in Kraft seit 2006-04-29
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung teilt mit, dass der VfGH 2006 eine Wortfolge in der Gebührenverordnung für das Bundesvergabeamt für gesetzwidrig erklärt hat. Das Bundesvergabeamt wurde abgeschafft und durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt; die betreffende Gebührenverordnung existiert nicht mehr. Die Kundmachung hat keine operative Wirkung mehr und soll gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. März 2006, G 154/05-8, V 118/05-8, der Bundesregierung zugestellt am 11. April 2006, zu Recht erkannt: „Die Wortfolge „Bauaufträge ...... 2 500 €“ in der fünftletzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes, BGBl. II Nr. 324/2002, war gesetzwidrig.“ 21.09.2021 20004714 NOR40077227
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz