Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war

· K · BGBl. II Nr. 175/2006 · in Kraft seit 2006-04-29

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt mit, dass der VfGH 2006 eine Wortfolge in der Gebührenverordnung für das Bundesvergabeamt für gesetzwidrig erklärt hat. Das Bundesvergabeamt wurde abgeschafft und durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt; die betreffende Gebührenverordnung existiert nicht mehr. Die Kundmachung hat keine operative Wirkung mehr und soll gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. März 2006, G 154/05-8, V 118/05-8, der Bundesregierung zugestellt am 11. April 2006, zu Recht erkannt: „Die Wortfolge „Bauaufträge ...... 2 500 €“ in der fünftletzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes, BGBl. II Nr. 324/2002, war gesetzwidrig.“ 21.09.2021 20004714 NOR40077227

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz