Aufhebung der Gefährdungsbereiche der Munitionslager Haschendorf, Pinkafeld, Siegersdorf und Untereggendorf
· V · BGBl. II Nr. 137/2006 · in Kraft seit 2006-04-01
43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hob mit 1. April 2006 die Gefährdungsbereiche um vier Munitionslager auf und setzte gleichzeitig eine ältere Verordnung aus 1982 außer Kraft. Der einmalige Aufhebungsakt ist vollzogen; die Verordnung selbst ist damit erschöpft und gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Es werden aufgehoben:
§ 2 ↗ RIS
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 2006 in Kraft. (2) Mit Ablauf des 31. März 2006 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 7. Juli 1982 über das Munitionslager Pinkafeld, GZ 12.833/12-1.5/82, außer Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz