Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in den §§ 70, 74, 138 und § 139 des Patentgesetzes 1970 verfassungswidrig waren

· K · BGBl. I Nr. 51/2006 · in Kraft seit 2006-04-25

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlicht den VfGH-Ausspruch aus 2006, dass bestimmte Wortfolgen in den §§ 70, 74, 138 und 139 des Patentgesetzes 1970 verfassungswidrig waren. Die einmalige Informationspflicht ist seit langem erfüllt und das Patentgesetz wurde entsprechend angepasst. Eine eigenständige fortdauernde Wirkung besteht nicht mehr; die Kundmachung soll gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. März 2006, G 150/05-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 29. März 2006, zu Recht erkannt: „1. Die Wortfolgen „... ein weiterer Rechtszug sowie ...“ in § 70 Abs. 2 und die Wortfolgen „ ... der Nichtigkeitsabteilung ...“ in § 74 Abs. 1 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259/1970, waren verfassungswidrig. 2. Die Wortfolgen „... der Nichtigkeitsabteilung ...“ in §§ 70 Abs. 3 und 138 Abs. 1 sowie § 139 Abs. 1 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259/1970, waren bis zum Ablauf des 30. Juni 2005 verfassungswidrig.“ 22.09.2021 20004678 NOR40076813

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz