Soziale Sicherheit – Durchführung (Bulgarien)
· Vertrag – Bulgarien · BGBl. III Nr. 62/2006 · in Kraft seit 2006-04-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Durchfuehrungsvereinbarung zum durch die EU-VO 883/2004 ersetzten bilateralen Abkommen ueber soziale Sicherheit; ebenfalls ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS
ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Begriffsbestimmungen In dieser Vereinbarung werden die in Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz