Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Bulgarien)

· Vertrag – Bulgarien · BGBl. III Nr. 61/2006 · in Kraft seit 2006-04-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Seit dem EU-Beitritt Bulgariens koordiniert die unmittelbar geltende VO (EG) 883/2004 die soziale Sicherheit und ersetzt zwischenstaatliche Abkommen; das bilaterale Abkommen von 2005/2006 ist weitgehend ueberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 2 — Artikel 2 ↗ RIS

Artikel 2 Sachlicher Geltungsbereich (1) Dieses Abkommen bezieht sich (2) Dieses Abkommen bezieht sich auch auf alle Rechtsvorschriften, welche die in Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften zusammenfassen, ändern oder ergänzen.

Art. 3 — Artikel 3 ↗ RIS

Artikel 3 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt

KI-Analyse · 2026-07-20 · 40 §§ im Datensatz