Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island – Zusatzprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 51/2006 · in Kraft seit 2005-12-06
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Zusatzprotokoll passte das Abkommen zwischen der EWG und Island an den EU-Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 an. Diese einmalige Anpassung ist vollständig abgeschlossen. Die laufenden EU-Island-Beziehungen im Rahmen des EWR werden durch aktuellere Rechtsgrundlagen geregelt; dieses Protokoll ist gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island aus Anlass des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union1 StF: BGBl. III Nr. 51/2006 Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist: Das Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 130 vom 29. April 2004 S. 85-88, veröffentlicht. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 4 mit 6. Dezember 2005 in Kraft getreten. _________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 20/2004 e-rk3 09.06.2017 20004666 NOR30005094
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz