Deregulierung, aber richtig

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Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 45/2006 · in Kraft seit 2006-02-03

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Protokoll zur Aenderung des Uebereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren; erleichtert und vereinheitlicht Zollablaeufe. Legitim und eher entlastend.

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