Deregulierung, aber richtig

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Besonders belastende Berufstätigkeiten

· V · BGBl. II Nr. 105/2006 · in Kraft seit 2007-01-01

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung wendet die Schwerarbeitsregeln auf Bundesbeamte und Bundestheater-Bedienstete an, damit diese bei körperlich besonders belastenden Tätigkeiten denselben Frühpensionszugang genießen wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Sie wurde zuletzt 2022 aktualisiert und ist aktiv in Verwendung. Die Gleichbehandlung zwischen öffentlichem und privatem Sektor in dieser Frage ist sachlich gerechtfertigt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Anwendung von Bestimmungen der Schwerarbeitsverordnung ↗ RIS

Anwendung von Bestimmungen der Schwerarbeitsverordnung § 1. Die Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über besonders belastende Berufstätigkeiten samt Anlage, BGBl. II Nr. 104/2006, (Schwerarbeitsverordnung), ist auf Beamte und Bundestheaterbedienstete mit den Maßgaben anzuwenden, dass 28.01.2022 20004643 NOR40241626

§ 2 — In-Kraft-Treten ↗ RIS

In-Kraft-Treten § 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft. (2) § 1 Z 4 in der Fassung des BGBl. II Nr. 31/2022 tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft. 28.01.2022 20004643 NOR40241627

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz