Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Währungsabkommen

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 24/1961 · in Kraft seit 1961-02-02

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1961 teilt lediglich mit, dass Portugal und das Vereinigte Königreich das Europäische Währungsabkommen von 1955 ratifiziert haben. Das Europäische Währungsabkommen ist durch die europäische Währungsintegration – spätestens mit dem Euro – vollständig gegenstandslos geworden. Diese historische Ratifikationsmitteilung hat keinerlei operative Wirkung mehr und soll gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit haben Portugal und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland das Europäische Währungsabkommen und das Zusatzprotokoll Nr. 2 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens vom 5. August 1955, BGBl. Nr. 75/1960, und das Vereinigte Königreich von Gro0britannien und Nordirland außerdem das Zusatzprotokoll Nr. 3 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens vom 5. August 1955 und des Protokolls über dessen vorläufige Anwendung vom 5. August 1955, BGBl. Nr. 142/1960, ratifiziert.

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz