Europäisches Währungsabkommen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 24/1961 · in Kraft seit 1961-02-02
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1961 teilt lediglich mit, dass Portugal und das Vereinigte Königreich das Europäische Währungsabkommen von 1955 ratifiziert haben. Das Europäische Währungsabkommen ist durch die europäische Währungsintegration – spätestens mit dem Euro – vollständig gegenstandslos geworden. Diese historische Ratifikationsmitteilung hat keinerlei operative Wirkung mehr und soll gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit haben Portugal und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland das Europäische Währungsabkommen und das Zusatzprotokoll Nr. 2 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens vom 5. August 1955, BGBl. Nr. 75/1960, und das Vereinigte Königreich von Gro0britannien und Nordirland außerdem das Zusatzprotokoll Nr. 3 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens vom 5. August 1955 und des Protokolls über dessen vorläufige Anwendung vom 5. August 1955, BGBl. Nr. 142/1960, ratifiziert.
KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz