Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 2 - Abänderung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 75/1960 · in Kraft seit 1960-04-06

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Europaeische Waehrungsabkommen von 1955 wurde Ende 1972 beendet. Dieses Abaenderungs- bzw. Anwendungsprotokoll ist damit gegenstandslos und reines Altrecht.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

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