Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 2 - Abänderung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 75/1960 · in Kraft seit 1960-04-06
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Europaeische Waehrungsabkommen von 1955 wurde Ende 1972 beendet. Dieses Abaenderungs- bzw. Anwendungsprotokoll ist damit gegenstandslos und reines Altrecht.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz