Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Gerasdorf, Großebersdorf, Enzersfeld, Hagenbrunn, Stetten und Leobendorf
· V · BGBl. II Nr. 34/2006 · in Kraft seit 2006-01-31
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung erklärte Grundstücke in den Gemeinden Gerasdorf, Großebersdorf, Enzersfeld, Hagenbrunn, Stetten und Leobendorf zum Bundesstraßenplanungsgebiet zur Sicherung des Trassenkorridors der S 1. Die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße ist in diesem Abschnitt gebaut; das Planungsgebiet hat seinen Zweck erfüllt und ist gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes derS 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung derS 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz