Abkommen über die Zusammenarbeit an den Auslandsvertretungen (Ungarn)
· Vertrag – Ungarn · BGBl. III Nr. 14/2006 · in Kraft seit 2005-12-20
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen von 2006 uber die Zusammenarbeit an den Auslandsvertretungen. Effiziente konsularische Kooperation ohne freiheitsbeschrankenden Gehalt.
Kategorien
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