Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Algerien)
· Vertrag - Algerien · BGBl. III Nr. 5/2006 · in Kraft seit 2006-01-01
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen schuetzt und foerdert gegenseitige Investitionen mit Algerien. Es ist ein voelkerrechtlicher Investitionsschutz und beschraenkt keine inlaendische Freiheit.
Kategorien
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