Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 3/2006 · in Kraft seit 2005-10-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll diente der formalen Ausdehnung des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Ägypten auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten, die 2004 beigetreten sind. Diese Anpassung ist längst vollzogen und das Protokoll hat keine weitere operative Wirkung. Es handelt sich um ein historisches Übergangsdokument, das aus dem österreichischen Rechtsbestand entfernt werden kann.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten1 andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union StF: BGBl. III Nr. 3/2006 Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist: Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 12 mit 1. Oktober 2005 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 31 vom 4. Februar 2005 S. 31. _________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 52/2005 e-rk3 12.12.2017 20004538 NOR30004955
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz