Übertragung von Bibliotheksaufgaben
· V · BGBl. II Nr. 4/2006 · in Kraft seit 2006-01-01
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung übertrug die Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen mit 1. Jänner 2006 auf das BMWA. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist seit fast 20 Jahren vollzogen; beide Ministerien existieren in dieser Form nicht mehr. Die Verordnung ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen wird auf die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz