Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität – Zusatzprotokoll Z1 – Menschenhandel

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 220/2005 · in Kraft seit 2025-05-01

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel zum UN-Uebereinkommen gegen grenzueberschreitende organisierte Kriminalitaet; legitime internationale Strafrechtskooperation.

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