Deregulierung, aber richtig

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Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 219/2005 · in Kraft seit 2023-03-30

89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Rahmenuebereinkommen der WHO zur Eindaemmung des Tabakgebrauchs; voelkerrechtlicher Vertrag mit gesundheitspolitischem Zweck. Konkrete Beschraenkungen entstehen erst durch nationale Umsetzungsgesetze, nicht durch den Vertrag selbst.

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