Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 219/2005 · in Kraft seit 2023-03-30
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Rahmenuebereinkommen der WHO zur Eindaemmung des Tabakgebrauchs; voelkerrechtlicher Vertrag mit gesundheitspolitischem Zweck. Konkrete Beschraenkungen entstehen erst durch nationale Umsetzungsgesetze, nicht durch den Vertrag selbst.
Kategorien
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