Deregulierung, aber richtig

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KWK-Zuschlagsverordnung 2006

· V · BGBl. II Nr. 463/2005 · in Kraft seit 2006-01-01

58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die KWK-Zuschlagsverordnung 2006 setzte die Höhe des Kraft-Wärme-Kopplungszuschlages ausschließlich für das Kalenderjahr 2006 mit 0,07 Cent/kWh fest. Der Vollzug für dieses einzelne Jahr ist seit Ende 2006 abgeschlossen; die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Höhe des KWK-Zuschlags für das Kalenderjahr 2006 wird mit 0,07 Cent/kWh bestimmt.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz