KWK-Zuschlagsverordnung 2006
· V · BGBl. II Nr. 463/2005 · in Kraft seit 2006-01-01
58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die KWK-Zuschlagsverordnung 2006 setzte die Höhe des Kraft-Wärme-Kopplungszuschlages ausschließlich für das Kalenderjahr 2006 mit 0,07 Cent/kWh fest. Der Vollzug für dieses einzelne Jahr ist seit Ende 2006 abgeschlossen; die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Höhe des KWK-Zuschlags für das Kalenderjahr 2006 wird mit 0,07 Cent/kWh bestimmt.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz