Übertragung von Bibliotheksaufgaben
· V · BGBl. II Nr. 401/2005 · in Kraft seit 2006-01-01
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung übertrug die Amtsbibliothek des BMSG mit 1. Jänner 2006 auf das BMWA. Der einmalige Vollzug ist längst erfolgt; beide Ministerien wurden seither mehrfach umorganisiert. Die Verordnung entfaltet heute keine Rechtswirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird auf die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen. 01.02.2021 20004441 NOR40071493
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. 01.02.2021 20004441 NOR40071494
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz