Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes St. Pölten
· V · BGBl. II Nr. 388/2005 · in Kraft seit 2005-11-29
20/11 Grundbuch · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung ordnete 2005 die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs beim Bezirksgericht St. Pölten auf elektronische Datenverarbeitung an. Die Umstellung ist längst abgeschlossen; die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes St. Pölten auf automationsunterstützte Datenverbarbeitung wird zzeinlangenden Grundbuchsanträgen vorgelegt werden.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Die für die Urkundensammlung bestimmten Urkunden sind
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Die Verordnung über die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes St. Pölten, BGBl. II Nr. 4/2005, wird aufgehoben.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz