Deregulierung, aber richtig

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Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes St. Pölten

· V · BGBl. II Nr. 388/2005 · in Kraft seit 2005-11-29

20/11 Grundbuch · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung ordnete 2005 die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs beim Bezirksgericht St. Pölten auf elektronische Datenverarbeitung an. Die Umstellung ist längst abgeschlossen; die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes St. Pölten auf automationsunterstützte Datenverbarbeitung wird zzeinlangenden Grundbuchsanträgen vorgelegt werden.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Die für die Urkundensammlung bestimmten Urkunden sind

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Die Verordnung über die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes St. Pölten, BGBl. II Nr. 4/2005, wird aufgehoben.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz