Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien
· V · BGBl. II Nr. 387/2005 · in Kraft seit 2005-11-29
20/11 Grundbuch · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung ordnete die Digitalisierung der Urkundensammlung des Grundbuchs beim BG Innere Stadt Wien für alle ab 1. November 2005 einlangenden Urkunden an. Diese einmalige Umstellungsmaßnahme ist längst vollständig abgeschlossen. Die Verordnung hat heute keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für diejenigen Urkunden angeordnet, die mit nach dem 31. Oktober 2005 einlangenden Grundbuchsanträgen vorgelegt werden.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz