Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien)

· Vertrag - Äthiopien · BGBl. III Nr. 206/2005 · in Kraft seit 2005-11-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Investitionsschutzabkommen mit Äthiopien sichert österreichische Investoren im Ausland ab und ist eigentums- und freiheitsschützend. Äthiopien ist kein EU-Staat, sodass keine Überlagerung durch Unionsrecht besteht.

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