Deregulierung, aber richtig

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Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs

· Vertrag – Internationaler Strafgerichtshof · BGBl. III Nr. 201/2005 · in Kraft seit 2005-11-26

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen mit dem Internationalen Strafgerichtshof ueber die Vollstreckung von Strafen in Oesterreich; dient der voelkerrechtlichen Strafjustiz und ist ein legitimer staatlicher Kernbereich.

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