Rückübernahmeabkommen (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 187/2005 · in Kraft seit 2005-10-09
49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Rueckuebernahmeabkommen mit Tschechien; regelt die Uebernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt und dient einem legitimen migrationspolitischen Kernzweck. Bleibt erhalten.
Kategorien
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