Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

· Vertrag – Saudi-Arabien · BGBl. III Nr. 182/2005 · in Kraft seit 2005-10-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Handelsbezogene Teile fallen unter die ausschließliche EU-Handelskompetenz (Art. 207 AEUV).

Begründung

Ein Rahmenabkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien; die handelsbezogenen Teile überschneiden sich mit der EU-Handelskompetenz, ein inländischer Freiheitseingriff besteht nicht.

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