Offizielles Siegel des ,,United States Copyright Office"
· K · BGBl. II Nr. 343/2005 · in Kraft seit 2005-10-19
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung stellt klar, dass das offizielle Siegel des United States Copyright Office nach dem Markenschutzgesetz geschützt ist und nicht als Marke eingetragen werden kann. Das entspricht der internationalen Praxis im gegenseitigen Schutz staatlicher Hoheitszeichen und belastet niemanden mit Pflichten. Sie soll beibehalten werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das offizielle Siegel des „United States Copyright Office“ Anwendung findet, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz