Deregulierung, aber richtig

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Name, Abkürzung, Fahne und Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN)

· K · BGBl. II Nr. 332/2005 · in Kraft seit 2005-10-19

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung schließt den Namen, die Abkürzung, die Fahne und das Emblem der ASEAN von der Markenschutzeintragung aus. Dies schützt eine aktive internationale Organisation vor missbräuchlicher Vereinnahmung ihrer Identität durch private Dritte und entspricht internationalen Gepflogenheiten zum Schutz zwischenstaatlicher Institutionen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Name, Abkürzung, Fahne und Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN) BGBl. II Nr. 332/2005 19.10.2005 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung, die Fahne und das Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN) StF: BGBl. II Nr. 332/2005

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung, die Fahne und das Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz