Deregulierung, aber richtig

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Europäische Zahlungsunion - Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 224/1957 · in Kraft seit 1957-04-23

39/07 Zahlungsverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Protokoll ueber die vorlaeufige Anwendung des Abkommens ueber die Europaeische Zahlungsunion von 1950. Dieses Protokoll gehoert zur Europaeischen Zahlungsunion von 1950, die bereits Ende 1958 aufgeloest und durch das Europaeische Waehrungsabkommen abgeloest wurde. Der Regelungsgegenstand ist seit Jahrzehnten gegenstandslos, das Instrument ist totes Recht.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Die Signatare des heute unterfertigten Abkommens über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion (im folgenden „Abkommen“ genannt); HABEN IM HINBLICK auf den Beschluß des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 29. Juni 1950 bezüglich der Maßnahmen, die bis zur Gründung einer Europäischen Zahlungsunion in bezug auf den Zahlungsverkehr innerhalb Europas zu treffen sind; IN DEM WUNSCHE, eine Unterbrechung zwischen der Anwendung des am 7. September 1949 unterzeichneten Abkommens über den Innereuropäischen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr für 1949/50 und des heute unterzeichneten Abkommens zu vermeiden; Folgendes VEREINBART:

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz