Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
· BG · BGBl. I Nr. 109/2005 · in Kraft seit 2005-10-15
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte Österreich zur Leistung eines Beitrags von rund 68 Millionen Euro an den Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-X). Die Einzahlung wurde 2005 vollzogen; das Gesetz hat seither keine operative Wirkung mehr. Erledigte Einmalermächtigungen sollten aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bund beteiligt sich an der 10. allgemeinen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 67 755 379 EUR.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz