Deregulierung, aber richtig

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Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

· BG · BGBl. I Nr. 109/2005 · in Kraft seit 2005-10-15

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz ermächtigte Österreich zur Leistung eines Beitrags von rund 68 Millionen Euro an den Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-X). Die Einzahlung wurde 2005 vollzogen; das Gesetz hat seither keine operative Wirkung mehr. Erledigte Einmalermächtigungen sollten aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bund beteiligt sich an der 10. allgemeinen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 67 755 379 EUR.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz