Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung Wortfolgen in V des Magistrates der Stadt Wien

· K · BGBl. II Nr. 285/2005 · in Kraft seit 2005-09-03

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt mit, dass der VfGH im Jahr 2005 zwei Wortfolgen über „Christkindlmärkte“ in der Wiener Marktordnung als gesetzwidrig aufgehoben hat. Der Ausspruch ist längst erledigt, die betroffenen Wortfolgen gelten nicht mehr. Das Dokument ist ein rein historisches Protokoll ohne eigenständige aktuelle Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung Wortfolgen in V des Magistrates der Stadt Wien BGBl. II Nr. 285/2005 03.09.2005 Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung zweier Wortfolgen in der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. II Nr. 285/2005 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2005, V 71, V 72/04-15, V 15/05 und V 16/05-10, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 29. Juli 2005, die Wortfolge “, die Christkindlmärkte“ im Eingangssatz des § 57 Abs. 4 sowie die Wortfolge “und die Christkindlmärkte“ in § 57 Abs. 4 Z 4 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 1991), ABl. Nr. 30/1991, als gesetzwidrig aufgehoben.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz