Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 177/2005 · in Kraft seit 2005-10-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Kultur- und Bildungskooperation ist eine unterstützende Aufgabe ohne Freiheitseingriff und wird durch EU-Recht nicht verdrängt.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz