Deregulierung, aber richtig

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Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

· Vertrag – Belarus · BGBl. III Nr. 175/2005 · in Kraft seit 2005-09-13

59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Informationsaustausch zur nuklearen Sicherheit dient dem legitimen Schutz von Gesundheit und Umwelt. Das Abkommen beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.

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