Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 173/2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag ueber die Satzung der Europaeischen Schulen; regelt deren Organisation und die Anerkennung von Abschluessen. Kein Eingriff in inlaendische Freiheitsrechte.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 38 §§ im Datensatz