Deregulierung, aber richtig

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Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 173/2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag ueber die Satzung der Europaeischen Schulen; regelt deren Organisation und die Anerkennung von Abschluessen. Kein Eingriff in inlaendische Freiheitsrechte.

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