Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 149/2005 · in Kraft seit 2005-07-01

89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Internationales Naturschutzuebereinkommen zum Schutz wandernder Tierarten (Bonner Konvention). Legitimer zwischenstaatlicher Umweltschutzzweck ohne unmittelbare Beschraenkung individueller Freiheit.

Kategorien

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